V. l.: Dr. Josef Bayer, Dr. Hans Schleicher, Dr. Otto Beierl, Hans Peter Göttler

Gespräch mit den
Mitgliedern des Vorstands

Starkes
Förderjahr 2018

Die LfA erlebte im Jahr 2018 die höchste Nachfrage nach Förderkrediten seit ihrer Gründung im Jahr 1951. Worauf führen Sie dies zurück?

Dr. Otto Beierl: Trotz eines Marktumfelds mit niedrigen Zinsen und einer hohen Eigenfinanzierungskraft von Banken und Unternehmen war das Förderjahr 2018 für uns das erfolgreichste in unserer Geschichte. Hier zeigt die Optimierung der Gründungs- und Nachfolgefinanzierung weiterhin Wirkung. Allein in diesem Bereich haben wir Darlehen in Höhe von rund 490 Millionen Euro zugesagt. Die bayerischen Unternehmen und Kommunen haben wir mit Darlehen von insgesamt rund 2,8 Milliarden Euro unterstützt. Insgesamt profitierten über 4.800 Unternehmen und Kommunen von unseren Förderangeboten. Dies belegt eindrucksvoll, dass Förderdarlehen auch in Niedrigzinsphasen gebraucht und vom bayerischen Mittelstand hervorragend angenommen werden. 

Dr. Hans Schleicher: Bei den programmgebundenen Förderkrediten stieg das Zusagevolumen um knapp 18 Prozent auf 2 Milliarden Euro. Im Jahr 2018 gab es auch eine große Nachfrage bei dem neu optimierten Angebot für Energieeffizienzmaßnahmen. Neben attraktiven Zinssätzen bietet die LfA bei Investitionen in energieeffiziente Produktionsanlagen und -prozesse zusätzlich auch Tilgungszuschüsse. Eine Energieeinsparung von mindestens 10 Prozent wird im Energiekredit mit einem Tilgungszuschuss von 1 Prozent des Darlehensbetrags gefördert, eine Einsparung von mindestens 30 Prozent im Energiekredit Plus mit einem Tilgungszuschuss von 2 Prozent. Der maximale Kreditbetrag wurde von 2 Millionen Euro auf 10 Millionen Euro erhöht. Die Betriebe können dadurch dauerhaft den Energieverbrauch verringern und zugleich Kosten sparen. Denn durch unsere Gutschrift der Tilgungszuschüsse reduzieren sich der Kreditbetrag und die Zinsbelastung. Die erzielten CO2-Einsparungen kommen direkt unserer Umwelt zugute.

Sind auch heuer weitere Produktverbesserungen geplant?

Dr. Hans Schleicher: Ja, auch im Jahr 2019 ist eine Weiterentwicklung des LfA-Förderangebots vorgesehen. Wir sind daher mit dem Finanz- und dem Wirtschaftsministerium im kontinuierlichen Austausch, um unser Förderangebot laufend zu optimieren. Konkret ist geplant, im Geschäftsfeld Innovation die Produkte Digitalkredit, Technokredit und Universalkredit Innovativ durch ein neues Produkt, den „Innovationskredit 4.0“, zu ersetzen. Ziel ist ein schlankes, modernes und attraktives Förderprodukt mit einer optionalen 70-prozentigen Haftungsfreistellung. 

Dr. Josef Bayer: Darüber hinaus werden wir wieder verstärkt Darlehenslaufzeiten mit Zinsfestschreibungen von mehr als 10 Jahren anbieten. Damit reagieren wir bedarfsgerecht auf die seitens der Unternehmen und Hausbanken vielfach geäußerten Wünsche nach längeren Zinsbindungen und erreichen zudem ein Alleinstellungsmerkmal im Markt der Förderdarlehen. Beginnen werden wir mit einem Pilotvorhaben bei unserem Startkredit, bei dem wir zeitnah einen Laufzeittyp mit 15-jähriger Zinsbindung neu anbieten werden.

Im Herbst 2018 konnte eine politische Einigung bei der Überarbeitung der EU-Bankenrichtlinie (CRD) erzielt werden. Welche Auswirkungen hat dies auf die LfA? 

Hans Peter Göttler: Nach langwierigen Trilogverhandlungen zum EU-Bankenpaket haben Rat, EU-Parlament und EU-Kommission einen Kompromiss zur Überarbeitung der EU-Bankenrichtlinie (CRD) und -verordnung (CRR) sowie der EU-Bankenabwicklungsrichtlinie (BRRD) erzielt, den der Rat der EU-Wirtschafts- und Finanzminister (ECOFIN) noch im Dezember 2018 angenommen hat. Wir sind froh, dass es mit Unterstützung des Bundesverbands Öffentlicher Banken Deutschlands (VÖB) gelungen ist, eine namentliche Ausnahme der Förderbanken aus dem Anwendungsbereich der CRD durchzusetzen. Die LfA wird künftig allein unter der Aufsicht von BaFin und Deutscher Bundesbank stehen.

Dr. Otto Beierl: Nun gilt es, die geänderten Regelungen auf nationaler Ebene umzusetzen. Unser Ziel ist es, die sich infolge der europäischen Förderbankenausnahme automatisch ergebende Gesetzeslage beizubehalten. Wir wollen also keine „Regulierung light“, sondern ein Aufsichtssystem, das den Besonderheiten der Förderbanken Rechnung trägt. Durch die Ausnahme aus der CRD entfällt für die LfA unter anderem die Zahlung der EU-Bankenabgabe. Die dadurch eingesparten Mittel kommen direkt der Förderung der bayerischen Wirtschaft sowie der Kommunen zugute.

Der vorliegende „digitale“ Geschäftsbericht belegt die Förderleistungen der LfA des vergangenen Jahres. Auch heuer veröffentlichen wir diesen ausschließlich als Online-Version mit Downloadmöglichkeiten und verzichten, auch im Sinne der Nachhaltigkeit, auf eine gedruckte Ausgabe. Wir wünschen Ihnen viel Vergnügen mit unserem digitalen Angebot.

Dr. Otto Beierl
Vorsitzender des Vorstands

Dr. Hans Schleicher
Stv. Vorsitzender des Vorstands

Dr. Josef Bayer
Mitglied des Vorstands

Hans Peter Göttler
Mitglied des Vorstands